Wallbox anmelden: Was für 11 und 22 kW gilt
Eine 11-kW-Wallbox muss beim Netzbetreiber angemeldet werden, eine 22-kW-Wallbox genehmigt. Seit 2024 kommt für beide die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG dazu. Der Aufwand ist überschaubar, wenn man weiß, was wann verlangt wird.
- Fahrzeuge
- 291mit AC-Daten
- Nutzen 11 kW voll
- 27615 laden langsamer
- Nehmen mehr als 11 kW
- 21nur für sie lohnt 22 kW
- Anmeldung bis
- 12 kVAdarüber Genehmigung nötig
Die Niederspannungsanschlussverordnung unterscheidet zwei Fälle. Ladeeinrichtungen bis 12 kVA Anschlussleistung sind anzeigepflichtig: Der Netzbetreiber muss vor der Inbetriebnahme informiert werden, mehr nicht. Eine 11-kW-Wallbox fällt darunter. Über 12 kVA braucht es die Zustimmung des Netzbetreibers, und das betrifft jede 22-kW-Wallbox. Der Netzbetreiber hat für seine Antwort zwei Monate Zeit; äußert er sich nicht, gilt die Zustimmung als erteilt. Er kann sie mit Auflagen verbinden, etwa einer Steuerungsmöglichkeit oder einer Verstärkung des Hausanschlusses.
In der Praxis übernimmt der Elektrofachbetrieb die Anmeldung. Er trägt die Wallbox über das Portal des Netzbetreibers ein, mit Anschlussleistung, Typ und Zählernummer. Wer selbst anmelden will, findet die Formulare auf der Website des örtlichen Netzbetreibers; das ist nicht der Stromversorger, sondern der Betreiber der Leitungen, dessen Name auf der Stromrechnung steht.
Ob sich 22 kW lohnen, entscheidet nicht die Wallbox, sondern das Auto. Die Kennzahlen unten zeigen, wie viele Fahrzeuge im Bestand die 22 kW überhaupt annehmen könnten; für alle anderen ist eine 22-kW-Wallbox exakt so schnell wie eine 11-kW-Wallbox, nur teurer und genehmigungspflichtig.
Wallbox anmelden: Was für 11 und 22 kW gilt
§ 14a EnWG: die steuerbare Wallbox
Seit dem 1. Januar 2024 gelten neu installierte Wallboxen mit mehr als 4,2 kW als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf ihre Leistung bei einer drohenden Überlastung seines Netzes vorübergehend drosseln, mindestens 4,2 kW müssen aber immer verfügbar bleiben. Das reicht, um über Nacht die typische Tagesfahrleistung nachzuladen. Bislang wird von dieser Möglichkeit kaum Gebrauch gemacht; sie ist für den Fall gedacht, dass in einem Straßenzug viele Fahrzeuge gleichzeitig laden.
Im Gegenzug gibt es ein reduziertes Netzentgelt. Der Betreiber der Wallbox wählt zwischen einer pauschalen Gutschrift, die je nach Netzbetreiber grob zwischen 100 und 200 Euro im Jahr liegt, und einem reduzierten Arbeitspreis für den Wallbox-Strom, der einen eigenen Zähler voraussetzt. Die Teilnahme ist für neue Anlagen Pflicht, die Vergünstigung kommt automatisch. Für vor 2024 installierte Wallboxen ohne Steuerungsvereinbarung gilt eine Übergangsregelung.
Was die Installation braucht
Eine Wallbox gehört an einen eigenen Stromkreis mit eigener Absicherung und eigenem Fehlerstromschutzschalter. Der Fehlerstromschutz muss auch Gleichfehlerströme erkennen: entweder ein FI-Schutzschalter vom Typ B oder ein Typ A in Kombination mit einer Gleichfehlerstromerkennung in der Wallbox, die bei den meisten aktuellen Geräten eingebaut ist. Die Zuleitung muss zum Ladestrom passen; für 11 kW sind das üblicherweise 2,5 mm² bei kurzen Wegen, bei längeren Strecken mehr. Das alles ist Sache des Elektrikers, der die Anlage nach der Installation prüft und die Prüfung dokumentiert.
Wer zur Miete wohnt oder in einer Eigentümergemeinschaft, hat seit Ende 2020 einen gesetzlichen Anspruch darauf, auf eigene Kosten eine Wallbox installieren zu dürfen. Vermieter und Gemeinschaft können über das Wie mitreden, nicht über das Ob. Bei mehreren Wallboxen an einem Hausanschluss ist ein Lastmanagement sinnvoll, das die verfügbare Leistung dynamisch verteilt.
Förderung
Ein bundesweites Förderprogramm für private Wallboxen gibt es derzeit nicht; die KfW-Programme 440 und 442 sind ausgelaufen. Einzelne Länder, Kommunen und Energieversorger fördern weiterhin, meist mit einigen hundert Euro und oft an Bedingungen wie Ökostrom oder PV-Kopplung geknüpft. Es lohnt sich, vor der Installation beim eigenen Netzbetreiber und der Kommune nachzufragen, weil viele Programme nur vor dem Kauf beantragt werden können.
Häufige Fragen
Muss ich eine 11-kW-Wallbox genehmigen lassen?
Nein, nur anmelden. Bis 12 kVA Anschlussleistung genügt die Anzeige beim Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme. Eine Genehmigung ist erst ab 22 kW nötig; der Netzbetreiber muss dann innerhalb von zwei Monaten antworten.
Darf der Netzbetreiber meine Wallbox abschalten?
Abschalten nicht, drosseln ja. Nach § 14a EnWG darf er bei Netzengpässen die Leistung neuer Wallboxen vorübergehend auf mindestens 4,2 kW reduzieren. Dafür zahlt man ein reduziertes Netzentgelt.
Brauche ich 22 kW?
Nur, wenn das Fahrzeug mehr als 11 kW annimmt. Im Bestand sind das 21 von 291 aktuellen Varianten mit AC-Daten. Für alle anderen ist eine 22-kW-Wallbox genauso schnell wie eine 11-kW-Wallbox, kostet aber mehr und ist genehmigungspflichtig.
Kann mein Vermieter die Wallbox verbieten?
Grundsätzlich nicht. Seit Dezember 2020 haben Mieter und Wohnungseigentümer einen Anspruch auf eine Wallbox am eigenen Stellplatz, auf eigene Kosten. Vermieter und Gemeinschaft dürfen über die Ausführung mitentscheiden, etwa Leitungsführung oder Lastmanagement.
Für dein Fahrzeug berechnen
Ladestand, Anschluss und Strompreis anpassen – gerechnet wird mit dem Limit deines Autos.
Der Strompreis ist ein frei aenderbarer Startwert und keine Aussage ueber aktuelle Markt- oder Durchschnittspreise.
Ladezeit · berechneter Schätzwert
2:17 h
20 → 80 % · Wallbox 11 kW · Ø 11 kW
- In den Akku
- ca. 22,7 kWh
- Netzbezug
- ca. 25,2 kWh
- Ladekosten
- ca. 7,56 €
- Reichweite
- ca. +159 km
- Je Ladestunde
- ca. +69 km
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