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LadeFaktor
Praxis · 291 Fahrzeuge

Wallbox anmelden: Was für 11 und 22 kW gilt

Eine 11-kW-Wallbox muss beim Netzbetreiber angemeldet werden, eine 22-kW-Wallbox genehmigt. Seit 2024 kommt für beide die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG dazu. Der Aufwand ist überschaubar, wenn man weiß, was wann verlangt wird.

Fahrzeuge
291mit AC-Daten
Nutzen 11 kW voll
27615 laden langsamer
Nehmen mehr als 11 kW
21nur für sie lohnt 22 kW
Anmeldung bis
12 kVAdarüber Genehmigung nötig
Worum es geht

Die Niederspannungsanschlussverordnung unterscheidet zwei Fälle. Ladeeinrichtungen bis 12 kVA Anschlussleistung sind anzeigepflichtig: Der Netzbetreiber muss vor der Inbetriebnahme informiert werden, mehr nicht. Eine 11-kW-Wallbox fällt darunter. Über 12 kVA braucht es die Zustimmung des Netzbetreibers, und das betrifft jede 22-kW-Wallbox. Der Netzbetreiber hat für seine Antwort zwei Monate Zeit; äußert er sich nicht, gilt die Zustimmung als erteilt. Er kann sie mit Auflagen verbinden, etwa einer Steuerungsmöglichkeit oder einer Verstärkung des Hausanschlusses.

In der Praxis übernimmt der Elektrofachbetrieb die Anmeldung. Er trägt die Wallbox über das Portal des Netzbetreibers ein, mit Anschlussleistung, Typ und Zählernummer. Wer selbst anmelden will, findet die Formulare auf der Website des örtlichen Netzbetreibers; das ist nicht der Stromversorger, sondern der Betreiber der Leitungen, dessen Name auf der Stromrechnung steht.

Ob sich 22 kW lohnen, entscheidet nicht die Wallbox, sondern das Auto. Die Kennzahlen unten zeigen, wie viele Fahrzeuge im Bestand die 22 kW überhaupt annehmen könnten; für alle anderen ist eine 22-kW-Wallbox exakt so schnell wie eine 11-kW-Wallbox, nur teurer und genehmigungspflichtig.

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Im Detail

Wallbox anmelden: Was für 11 und 22 kW gilt

§ 14a EnWG: die steuerbare Wallbox

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neu installierte Wallboxen mit mehr als 4,2 kW als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf ihre Leistung bei einer drohenden Überlastung seines Netzes vorübergehend drosseln, mindestens 4,2 kW müssen aber immer verfügbar bleiben. Das reicht, um über Nacht die typische Tagesfahrleistung nachzuladen. Bislang wird von dieser Möglichkeit kaum Gebrauch gemacht; sie ist für den Fall gedacht, dass in einem Straßenzug viele Fahrzeuge gleichzeitig laden.

Im Gegenzug gibt es ein reduziertes Netzentgelt. Der Betreiber der Wallbox wählt zwischen einer pauschalen Gutschrift, die je nach Netzbetreiber grob zwischen 100 und 200 Euro im Jahr liegt, und einem reduzierten Arbeitspreis für den Wallbox-Strom, der einen eigenen Zähler voraussetzt. Die Teilnahme ist für neue Anlagen Pflicht, die Vergünstigung kommt automatisch. Für vor 2024 installierte Wallboxen ohne Steuerungsvereinbarung gilt eine Übergangsregelung.

Was die Installation braucht

Eine Wallbox gehört an einen eigenen Stromkreis mit eigener Absicherung und eigenem Fehlerstromschutzschalter. Der Fehlerstromschutz muss auch Gleichfehlerströme erkennen: entweder ein FI-Schutzschalter vom Typ B oder ein Typ A in Kombination mit einer Gleichfehlerstromerkennung in der Wallbox, die bei den meisten aktuellen Geräten eingebaut ist. Die Zuleitung muss zum Ladestrom passen; für 11 kW sind das üblicherweise 2,5 mm² bei kurzen Wegen, bei längeren Strecken mehr. Das alles ist Sache des Elektrikers, der die Anlage nach der Installation prüft und die Prüfung dokumentiert.

Wer zur Miete wohnt oder in einer Eigentümergemeinschaft, hat seit Ende 2020 einen gesetzlichen Anspruch darauf, auf eigene Kosten eine Wallbox installieren zu dürfen. Vermieter und Gemeinschaft können über das Wie mitreden, nicht über das Ob. Bei mehreren Wallboxen an einem Hausanschluss ist ein Lastmanagement sinnvoll, das die verfügbare Leistung dynamisch verteilt.

Förderung

Ein bundesweites Förderprogramm für private Wallboxen gibt es derzeit nicht; die KfW-Programme 440 und 442 sind ausgelaufen. Einzelne Länder, Kommunen und Energieversorger fördern weiterhin, meist mit einigen hundert Euro und oft an Bedingungen wie Ökostrom oder PV-Kopplung geknüpft. Es lohnt sich, vor der Installation beim eigenen Netzbetreiber und der Kommune nachzufragen, weil viele Programme nur vor dem Kauf beantragt werden können.

Nachgefragt

Häufige Fragen

Muss ich eine 11-kW-Wallbox genehmigen lassen?

Nein, nur anmelden. Bis 12 kVA Anschlussleistung genügt die Anzeige beim Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme. Eine Genehmigung ist erst ab 22 kW nötig; der Netzbetreiber muss dann innerhalb von zwei Monaten antworten.

Darf der Netzbetreiber meine Wallbox abschalten?

Abschalten nicht, drosseln ja. Nach § 14a EnWG darf er bei Netzengpässen die Leistung neuer Wallboxen vorübergehend auf mindestens 4,2 kW reduzieren. Dafür zahlt man ein reduziertes Netzentgelt.

Brauche ich 22 kW?

Nur, wenn das Fahrzeug mehr als 11 kW annimmt. Im Bestand sind das 21 von 291 aktuellen Varianten mit AC-Daten. Für alle anderen ist eine 22-kW-Wallbox genauso schnell wie eine 11-kW-Wallbox, kostet aber mehr und ist genehmigungspflichtig.

Kann mein Vermieter die Wallbox verbieten?

Grundsätzlich nicht. Seit Dezember 2020 haben Mieter und Wohnungseigentümer einen Anspruch auf eine Wallbox am eigenen Stellplatz, auf eigene Kosten. Vermieter und Gemeinschaft dürfen über die Ausführung mitentscheiden, etwa Leitungsführung oder Lastmanagement.

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Ladezeit · berechneter Schätzwert

2:17 h

2080 % · Wallbox 11 kW · Ø 11 kW

Genutzte Leistung11 kW von 11 kW
In den Akku
ca. 22,7 kWh
Netzbezug
ca. 25,2 kWh
Ladekosten
ca. 7,56 €
Reichweite
ca. +159 km
Je Ladestunde
ca. +69 km
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